Hilfe und Kontakt
Hier finden Sie Informationen zur Anwendung und die Kontaktmöglichkeiten des Supports.
Die Wärmeplattform BW ist die zentrale Datendrehscheibe für die kommunale Wärmeplanung in Baden-Württemberg. Hier laufen alle wichtigen Daten und Prozesse zusammen.
Mit der kommunalen Wärmeplanung entwickeln Städte und Gemeinden maßgeschneiderte Strategien für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung. Sie analysieren vorhandene Strukturen, ermitteln Potenziale erneuerbarer Energien und legen konkrete Maßnahmen fest – als Grundlage für eine nachhaltige und effiziente Wärmewende vor Ort.
Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung führt Potenziale und Bedarf systematisch zusammen. Auf diese Weise lassen sich Einsatzmöglichkeiten der Energiequellen im künftigen Energiesystem definieren und lokal umsetzen. Der Planungsprozess ist damit sowohl datenbasiert als auch strategisch angelegt.
Support
Bei Problemen der Anwendung kontaktieren Sie support-waermeplattform@disy.net
Mit den kommunalen Wärmeplänen der Städte und Gemeinden Baden-Württembergs soll die Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung gelegt werden.
Im Jahr 2020 verpflichtete das Land als bundesweiter Vorreiter die Stadtkreise und Großen Kreisstädte mit Paragraf 27 des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) dazu, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Dadurch entstanden Wärmepläne für über die Hälfte der Bevölkerung Baden-Württembergs.
Im Jahr 2024 wurde vom Bund das Wärmeplanungsgesetz erlassen. Dieses Gesetz enthält im Vergleich zu den bisherigen Regelungen im Klimagesetz Baden-Württemberg – bei grundsätzlicher Beibehaltung der Planungslogik und des Planungsablaufs – detailliertere Regelungen für die Wärmeplanung.
Die Verpflichtung zur Wärmeplanung betrifft nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) seit dem 6. August 2025 nun alle Gemeinden unabhängig von deren Einwohnerzahl, nicht nur die Stadtkreise und Großen Kreisstädte. Für Gemeinden bis zu 100.000 Einwohnern sind die Wärmepläne bis spätestens 30. Juni 2028 zu erstellen. (Begriffsklärung: Das KSG BW ist am 7. Februar 2023 durch das KlimaG BW ersetzt worden, enthält aber bereits Vorgaben zum Durchführen einer Wärmeplanung, s.u. „Verfahren 2023“.)
| Kurzbezeichnung des Verfahrens | Verfahren 2025 | Verfahren 2023 | Verfahren 2023 | NKI-RL |
|---|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage |
KlimaG BW in der Fassung, die am 06.08.2025 in Kraft trat
+ Vorgaben nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) (inkl. vereinfachtem Verfahren und verkürzter Wärmeplanung für Teilgebiete.) |
KlimaG BW in der Fassung vor dem 06.08.2025 |
Landesförderung nach der VwV freiwillige kommunale Wärmeplanung
(Nach den Vorgaben des KlimaG BW in der Fassung vor dem 06.08.2025) |
Bundesförderung nach der Kommunalrichtlinie (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) |
| Wer? |
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Die 104 Großen Kreisstädte und Stadtkreise, die ab dem Jahr 2020 Konnexitätsmittel des Landes Baden-Württemberg erhalten haben. | Gemeinden, die bei der Ersterstellung des kommunalen Wärmeplans Fördergelder des Landes Baden-Württemberg oder des Bundes erhalten haben. | |
| In Wärmeplattform BW abzugebende Daten |
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In diesem Fall sind keine Daten verpflichtend auf der Wärmeplattform BW abzugeben |
| Vorlagen/Template | 231207_Template_V1.2_Upload_KWP_Energiedaten_KlimaG_final.xlsx | 231207_Template_V1.2_Upload_KWP_Energiedaten_KlimaG_final.xlsx | ||
Die Wärmeplattform BW ist die zentrale Plattform für die kommunale Wärmeplanung in Baden-Württemberg. Sie bietet mehrere Funktionen, die wichtigsten sind:
- Gemeindescharfe Planungsdaten: Die Plattform stellt den Städten und Gemeinden detaillierte Planungsdaten zur Verfügung. Der Start in die kommunale Wärmeplanung wird somit erleichtert.
- Anzeige der Wärmepläne: Über die Plattform werden die Ergebnisse der Wärmeplanungen hochgeladen. Dazu gehören der Endbericht als PDF, die wichtigsten Energiekenndaten sowie bei der Wärmeplanung nach WPG die kartografisch darzustellenden Ergebnisse in Form von Geodaten/Shapefiles. Der Wärmeplan gilt dann als angezeigt im Sinne von § 27c Absatz 1 KlimaG BW.
- Automatische Benachrichtigungen: Sobald die erforderlichen Daten hochgeladen sind, werden die zuständigen Regierungspräsidien automatisch über die Wärmeplattform BW benachrichtigt und können dann mit der Prüfung des Wärmeplans beginnen. Sollten Nachbesserungen erforderlich sein oder die Prüfung erfolgreich bestanden worden sein, erhalten die einreichende Stadt oder Gemeinde automatisch eine entsprechende E-Mail-Benachrichtigung über die Plattform.
- Wärmeplanungen in BW im Überblick: Die zentrale Sammlung liefert den Umweltbehörden in BW wichtige Einblicke in den aktuellen Stand der Wärmeversorgung sowie die lokalen Planungen für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im Zieljahr 2040. Im Energieatlas der LUBW werden die wichtigsten Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanungen aufbereitet dargestellt.
Die Wärmeplattform BW vereinfacht somit den Prozess der kommunalen Wärmeplanung und sorgt für eine effiziente und transparente Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien. Durch die automatisierte Benachrichtigung und Rückmeldung wird der gesamte Prozess beschleunigt und die Zusammenarbeit verbessert. Zudem hilft die Wärmeplattform BW dem Land BW die Herausforderungen vor Ort zu identifizieren und die Städte und Gemeinden gezielt bei der Umstellung auf eine nachhaltige Wärmeversorgung zu unterstützen.
Nachfolgend eine Übersicht mit den Abgabefristen:
| Vorgang | KlimaG BW_2023 | KlimaG BW_2025 / WPG | |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete 104 Große Kreisstädte und Stadtkreise | Gemeinden in der freiwilligen kWP (PTKA, Förderprogramm BW, NKI-RL) | „Alle anderen Gemeinden“ | |
| Ersterstellung | Spätestens 31.12.2023 | Entsprechend Förderbescheid. Verlängerungen möglich. | Spätestens 30.06.2028 |
| 1. Fortschreibung | Abgabedatum Ersterstellung + 7 Jahre (spätestens 01.07.2030, § 25 Abs. 3 WPG) | Abgabedatum Ersterstellung + 7 Jahre (spätestens 01.07.2030, § 25 Abs. 3 WPG) | Abgabedatum Ersterstellung + 5 Jahre (spätestens 30.06.2033) |
| Ab 2. Fortschreibung | Alle 5 Jahre | ||
Die Nutzer der Wärmeplattform BW sind die Städte und Gemeinden sowie die zuständigen Behörden wie z.B. die Regierungspräsidien.
Die Nutzer der bisherigen KEA-Datenbank wurden in die neue Wärmeplattform BW übertragen. Für den ersten Login verwenden Sie bitte Ihre bereits hinterlegte E-Mail-Adresse oder registrieren Sie sich mit einer neuen E-Mail-Adresse Ihrer Gemeinde. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie dazu aufgefordert werden, ein neues Passwort zu vergeben.
Dienstleister, die ebenfalls einen Zugang zur Wärmeplattform BW benötigen, sind von der Gemeinde mit einer E-Mail-Adresse an support-waermeplattform@disy.net zu melden.
Im Reiter "Datenexport Planungsdaten" finden Sie eine Kartenanwendung. Sie können nur die Planungsdaten zugeschnitten auf ihre Kommune ansehen und downloaden. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
1. Geometrie-Download
Hier können Sie sich die Geodateien einzeln über das 3-Punktemenü neben dem Dateinamen herunterladen.
-
Klicken auf 3-Punktemenü
- Exportieren
-
Dateiformat auswählen
2. Download des Kartenausschnitts
Hier können Sie sich alle Geodaten, die im Kartenausschnitt zu sehen sind als GeoPackage-Datei herunterladen.
- Klicken Sie oberhalb der Karte auf das Export-Symbol und wählen Sie die Möglichkeit, die Sie möchten
- Es öffnet sich ein Pop-up-Fenster mit einer Auswahl an Layern, die Sie herunterladen können
- Wählen Sie beliebige Layer aus und klicken Sie auf die Schaltfläche "Exportieren"
- Wählen Sie auf Ihrem Rechner einen Speicherort und speichern Sie die Datei ab
3. Weitere Planungsdaten und Metadaten
Hier finden Sie weitere Planungsdaten, die in der Kartendarstellung nicht vorhanden sind, sowie die Metadaten zu den Planungsdaten.
- Klicken Sie in der oberen Leiste auf den Pfeil zum Ausklappen neben Planungsdaten Download
- Hier können Sie zu weiteren Planungsdaten oder der dazugehörigen Datensatzbeschreibung navigieren.
Einreichen der kommunalen Wärmeplanung nach Klima G BW Novelle 2025
Nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz seit dem 6. August 2025 sind alle Gemeinden verpflichtet eine Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2028 zu erstellen.
Die Einreichung der kommunalen Wärmeplane erfolgt per Mail an waermeplattform@lubw.bwl.de und wird an die zuständige Prüfstelle weitergeleitet.
Einreichen der kommunalen Wärmeplanung nach Klima G BW 2023 und WPG
Neue Wärmeplanung anlegen
- Öffnen Sie den Bereich Wärmeplanungen
- Klicken Sie auf die Schaltfläche "+Neu"
- Befüllen Sie das Pop-up-Fenster
- Diese Eingaben lassen sich mithilfe der Schaltfläche "Bearbeiten" ändern
- Laden Sie PDFs und Geodaten Ihrer Wärmeplanung wie folgt hoch:
- Klicken Sie auf die Schaltfläche "Dokument hinzufügen"
- Füllen Sie zusätzlich das Feld Bezeichnung aus, wählen Sie eine Datei aus und wählen Sie eine passende Kategorie
- Wichtig: Ein Dokument der Kategorie "Wärmeplanung (Endbericht)" muss hochgeladen werden, damit die Wärmeplanung eingereicht werden kann
- In der Rubrik Dokumente ist nun das hochgeladene Dokument aufgelistet. Die Bezeichnung ist unterstrichen und lässt sich anklicken.
- Sie können das Dokument bearbeiten oder löschen
- Wichtig: Upload eines neuen PDF als Wärmeplan überschreibt das alte PDF. Es gibt keine Archivierung!
- Klicken Sie auf die Schaltfläche "Dokument hinzufügen"
- Füllen Sie die Tabellen mit Werten, die Ihrem Wärmeplan entsprechen
- Klappen Sie dafür die Tabellen aus
- Wichtig: In allen nachfolgenden Tabellen können Werte spalten- oder zeilenweise per Klick auf die Kopfzeile oder -spalte eingegeben werden. Alternativ können Sie die Werte auch einzeln per Klick auf ein einzelnes Feld ändern.
- Graue Felder sind optionale Felder
- Blaue Felder werden automatisch berechnet
- In jeder Tabelle können Sie im Kommentarfeld auch einen Kommentartext eingeben
- Mit der Schaltfläche "Löschen" oben auf der Seite können Sie Ihre angelegte Wärmeplanung löschen
- Sie können jederzeit die Bearbeitung Ihrer Wärmeplanung unterbrechen und fortsetzen
Wärmeplanung einreichen
- Klicken Sie auf die Schaltfläche "Zur Prüfung einreichen"
- Bestätigen Sie den Vorgang durch Setzen des verpflichtenden Häkchens im Pop-up-Fenster und klicken Sie auf "Verbindlich einreichen"
- Es wurde eine E-Mail an die zuständige Prüfstelle versandt
- Überprüfen Sie, dass die Wärmeplanung in der Listenansicht den Status "eingereicht" mit grüner Markierung trägt
- Nach dem Einreichen einer Wärmeplanung wird im System das Fälligkeitsdatum der nächsten Fortschreibung angezeigt
- Wichtig: Sobald Sie einen Wärmeplan verbindlich eingereicht haben, kann dieser nicht mehr zurückgezogen werden. Setzen Sie sich in diesem Fall mit ihrer zuständigen Prüfstelle in Verbindung. Diese kann Ihren Wärmeplan freigeben.
Fehler korrigieren
- Sollten es in dem einzureichenden Datenbestand noch Fehler geben, erscheint eine Fehlermeldung mit einer Auflistung, welche Pflichtabgaben noch nachzureichen sind. Dies können z.B. PDF-Typ "Wärmeplanung (Endbericht)", das Jahr der Datenerhebung oder Werte in den Datentabellen sein. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Fehlende und fehlerhafte Angaben markieren".
- Alle fehlenden Elemente sind rot eingerahmt
- Füllen Sie die entsprechenden Werte aus bzw. laden Sie die entsprechenden weiteren Dokumente hoch
- Nach Ausfüllen der Pflichtfelder ist kein Element mehr rot eingerahmt. Sie können nun den Wärmeplan einreichen wie unter "Wärmeplan einreichen" beschrieben.
Rückmeldung von der zuständigen Stelle und wie Sie reagieren
- Sie bekommen automatisch eine E-Mail von der Wärmeplattform, wenn sich der Status Ihrer Wärmeplanung geändert hat (z.B. abschließend geprüft)
- Im Falle einer Nachbesserung erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine aussagekräftige Nachricht im System
- Führen Sie die Nachbesserungen durch und reichen Sie erneut ein wie unter "Wärmeplan einreichen" beschrieben. Achten Sie hierbei darauf, ob Ihnen ein tagesaktuelles Änderungsdatum angezeigt wird. So können Sie gewiss sein, dass Ihr letzter Bearbeitungsstand übertragen wird.
- Im Falle von Unklarheiten in der Nachforderung kontaktieren Sie Ihre zuständige Stelle direkt
Fortschreibung anlegen
Eine Fortschreibung können Sie wieder genau wie die ursprüngliche Wärmeplanung anlegen, über die Schaltfläche "+Neu".
Bitte beachten: Eine Fortschreibung kann erst angelegt werden, wenn sämtliche bisherigen Wärmepläne bereits eingereicht sind.